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Anschrift

Goslarsche Str. 65-66

31134 Hildesheim

 

Fon: 05121/301-8400

Fax: 05121/301-8401

Fit für´s digitale Klassenzimmer

digitales Klassenzimmer

Login Schulnetz (Iserv)

Bildungs- und Teilhabepaket

Infoblatt

 

Antrag

  

Methode

Methodenkonzept der Sekundarstufe I

 

PISA

Hier das GGH bei der PISA-Studie

 

Versetzung

Hier finden Sie die Versetzungsstatistik des Schuljahres 2010/2011.

 

Auszeichnungen

 

  Hum._Schule

 

  Siegerurkunde_Frz.  

  

  sportfr._Schule_2012  

  Frz.-Wettbewerb

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Hauptinhalt

Schülerzeitung

(ab Jahrgang 7)

 

Wir, die Redakteure der "Lotte" laden euch herzlich ein, uns und unsere Arbeit besser kennen zu lernen. Denn eine Schülerzeitung besteht nicht nur aus Texten und Bildern, sondern auch aus den Leuten, die dahinterstehen.

Bei uns werden außer kreativen Schreibern auch Hobbyfotografen, Computercracks und fantasievolle Irre gesucht.

Also - kommt vorbei!

 

Euer Lotte-Team

 

AG-Leiter: Herr Prick und das Lotte-Team,

 

Termin: zur Zeit nach Absprache am frühen Donnerstagnachmittag

 

Ort: im Redaktionsraum E10 gegenüber E9

 

Die "Lotte" hat beim Juniorenpressepreis niedersachsenweit den ersten Preis erlangt! Weiteres dazu in den Artikeln der "Hildesheimer Allgemeinen Zeitung" und des "Kehrwieder am Sonntag" im Pressespiegel.

 


 

Kontakt: Leserbriefe, Vorschläge, Film-/Buch-/CD-/Spielkritiken, Reportagen, Interviews, Gedichte, Comics usw. bitte in den Schülerzeitungsbriefkasten neben Raum C5 oder per E-Mail an: prick@gghi.de

 


Presseausweis:


Lohnt sich für Schülerzeitungsredakteure, wie wir es sind, ein Presseausweis? - Wir haben etwas recherchiert. Das Ergebnis könnt ihr hier lesen.

LotteAlleNeunExemplareRechtliche Grundlagen für Schülerzeitungen (Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz):

§ 87 Schülerzeitungen

(1) Schülerzeitungen und Flugblätter, die von Schülerinnen oder Schülern einer oder mehrerer Schulen für deren Schülerschaft herausgegeben werden, dürfen auf dem Schulgrundstück verbreitet werden.

(2) Die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure können sich von der Schule beraten lassen.

(3) Schülerzeitungen und Flugblätter unterliegen dem Presserecht sowie den übrigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Wer Interesse hat, kann sich außerdem das Niedersächsische Pressegesetz anschauen.

 

Viele weitere und nicht nur rechtliche Informationen rund um das Thema Schülerzeitung stellt zudem die Seite www.schuelerzeitung.de bereit.



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